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Credit: contrastwerkstatt | AdobeStock

20.08.2026

Neue Lehrabschlussprüfung Friseurausbildung: Das ändert sich ab 2027

Die LAP wird ab 1. Januar 2027 neu aufgestellt: einheitlich in allen neun Bundesländern, moderner und stärker am praktischen Salonalltag.

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Mit dem Lehrberufspaket 1/2026 aktualisiert das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus insgesamt 14 österreichische Lehrberufe. Einer davon ist der Lehrberuf Friseur:in / Stylist:in).

Die wichtigste Neuerung betrifft die praktische Lehrabschlussprüfung, die österreichweit einheitlich strukturiert, moderner und noch stärker am praktischen Salonalltag ausgerichtet sein wird, wie die neue Leiterin des Bundesinnungsausschusses für Berufsausbildung, Mst.in Claudia Polz-Kniewasser, betont.

Neben einer einheitlichen Struktur sind eine neue Zwischenprüfung sowie einheitliche Prüferschulungen und Unterlagen in allen Bundesländern wesentliche Bestandteile der Neuerung. Zudem setzt man auf die gute Zusammenarbeit mit den Prüfungsstellen, Berufsschulen, Ausbildungsbetrieben, Vorbereitungskursen und nicht zuletzt mit den Lehrlingen. 

Wann treten die Änderungen in Kraft und wen betreffen sie?

Die Änderungen treten mit 1. Jänner 2027 in Kraft und werden ab diesem Zeitpunkt in allen Bundesländern umgesetzt.

Neu ist, dass in allen Bundesländern die Zwischenprüfung „Basiskompetenzen“, die während der Lehrzeit – zwischen dem 15. und 24. Ausbildungsmonat – absolviert werden kann, geprüft wird.
Damit sind nicht nur die Lehrlinge selbst, sondern auch Ausbildungsbetriebe, Berufsschulen und Vorbereitungskurse unmittelbar in die Umsetzung eingebunden.

Was ändert sich konkret?

Zukünftig soll den Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglichst viel Raum für Kreativität und zeitgemäße, praxisnahe Arbeiten gegeben werden.

Statt einer umfangreichen, zusammenhängenden Prüfarbeit gliedert sich die LAP in fünf eigenständige Prüfungsgegenstände:

  1. Basiskompetenzen 
    Arbeiten am Technikkopf sowie grundlegende handwerkliche Techniken, Schönheitspflege, Nagelpflege und Rasur inklusive der dazugehörigen Nebenarbeiten. Ergänzend werden Gespräche zu Arbeitstechniken, Produkten und Hygienemaßnahmen geführt. Wird dieser Bereich bereits während der Lehrzeit positiv abgeschlossen, muss er bei der LAP nicht nochmals absolviert werden.
  2. Herrenservice

    Der Herrenservice umfasst Haar- und Kopfhautpflege, Kopfmassage, Schneidetechniken wie den klassischen Verlauf sowie Föhnstyling und Finish (typgerechtes Styling).

  3. Damenservice
    Geprüft werden das Gestalten einer themenbezogenen Hochsteckfrisur sowie ein anlassbezogenes Event-Make-up.
  4. Farbveränderung und Haarschnitt
    Hier stehen Farbtechniken, die Planung und zeichnerische Darstellung einer typgerechten, trendaktuellen Frisur, personalisierende Schneidetechniken sowie Styling und Finish im Mittelpunkt. Zur Prüfung muss künftig ein ausgefülltes Farbveränderungs- und Haarschnittblatt mitgebracht werden.
  5. Kompetenzorientiertes Fachgespräch
    Das Fachgespräch bleibt weiterhin ein eigener Bestandteil der Lehrabschlussprüfung und beinhaltet praxisbezogene fachliche Aufgabenstellungen aus dem Salonalltag.

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Mehr Fokus auf Arbeitsabläufe

Die Aufgaben werden künftig ausdrücklich als betriebliche Arbeitsaufträge formuliert. Neben dem handwerklichen Ergebnis fließen auch Arbeitsplanung, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Qualitätskontrolle in die Prüfung ein.

Damit zählt nicht nur, wie das Endergebnis aussieht. Lehrlinge müssen auch zeigen, dass sie Arbeitsabläufe planen, Haar und Haut fachgerecht beurteilen, Tools richtig einsetzen und ihre Arbeit sorgfältig durchführen können.

Basiskompetenzen können vorgezogen werden

Der Prüfungsgegenstand Basiskompetenzen kann bereits während der Ausbildung vor einer dafür eingerichteten Prüfungskommission der zuständigen Wirtschaftskammer abgelegt werden. Wird dieser Teil positiv abgeschlossen, entfällt er bei der späteren Lehrabschlussprüfung.

Was bedeutet das für Ausbildungsbetriebe, Lehrlinge und Schulen?

"Eine erfolgreiche Umsetzung kann nur gemeinsam gelingen", ist Claudia Polz-Kniewasser überzeugt. Deshalb stehen die zeitnahe Informationen der Ausbildungsbetriebe sowie deren Begleitung bei der Umstellung ganz oben auf der Agenda. Geplant sind des weiteren Informationen für Berufsschulen, Präsentationen durch geschulte Innungsmitglieder, Informationsmaterialien für Betriebe und Lehrlinge sowie digitale Informationsangebote.

"Natürlich bedeutet eine österreichweit einheitliche Neugestaltung auch, unterschiedliche Erfahrungen und Sichtweisen aus neun Bundesländern zusammenzuführen. Dabei sind Kompromisse notwendig.", so Claudia Polz-Kniewasser. Sie betont, das in den vergangenen Monaten von allen Beteiligten viel Zeit, Fachwissen und praktische Erfahrung eingebracht wurde, um eine Lösung zu entwickeln, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch den Anforderungen eines modernen Friseurberufs gerecht wird.

"Ich bin davon überzeugt, dass wir mit der neuen LAP einen wichtigen Schritt setzen. Der Lehrabschluss auf NQR-Niveau 4 ist ein sichtbarer Qualifikationsnachweis und eine starke Leistung unserer jungen Fachkräfte. Gerade angesichts des Fachkräftebedarfs ist es wichtig, die Qualität und Attraktivität unserer Ausbildung weiterzuentwickeln.", so Claudia Polz-Kniewasser.

Die wichtigsten Fakten zur neuen LAP der FriseurInnen

Inkrafttreten: 1. Januar 2027, LAPs, die noch im Jahr 2026 stattfinden, werden nach der bisherigen Ordnung durchgeführt.
Rechtsgrundlage: BGBl. II Nr. 196/2026
Neu: 4 praktische Kompetenzbereiche plus 1 Fachgespräch
Ziel: Mehr Praxisnähe und Bewertung in 5 Gegenständen. Diese können bei einem negativen Abschluss einzeln wiederholt werden.

Download

BGBLA Ausbildungsverordnung Friseur / Stylist  

Ergänzung 13.07.2026

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